Navigieren Sie durch die CSRD: Ein kompakter Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, welche die Berichterstattung von Unternehmen grundlegend verändert. Sie erfordert umfassende Offenlegungen zu Umwelt, Soziales und Governance (ESG) nach den verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Anwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Unternehmen können freiwillig oder verpflichtend berichten. Für letztere gelten gestaffelte Fristen: 2024 für große, bereits berichtspflichtige Unternehmen, 2025 für weitere große Unternehmen und 2026 für börsennotierte KMUs und bestimmte Finanzinstitute (Details siehe DNK). Aktuelle Entwicklungen können zu veränderten Anforderungen und Fristen führen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. ​​​


Nachhaltigkeitsangaben sind quantitativer als auch qualitativer Natur. Sie ermöglichen Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Aspekten. Während berichtspflichtige Unternehmen eine externe Prüfung benötigen, können freiwillig berichtende Unternehmen eine optionale Prüfung oder Zertifizierung nutzen, um Glaubwürdigkeit und Stakeholder-Vertrauen zu stärken.
Die CSRD schafft Standards und Strukturen für mehr Transparenz nachhaltiger Entscheidungen. Diese unterstützen Unternehmen dabei, ihren Weg zu einem zukunftsfähigen Unternehmen abzubilden. Sie erleichtern die Kommunikation mit Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.
